Wer bekommt Weihnachtsgeld - und was sehen die Tarifverträge vor?

Lohnspiegel.de - Wer bekommt Weihnachtsgeld - und was sehen die Tarifverträge vor?

Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 17 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 21 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen. Zu diesem Ergebnis haben bei der Online-Umfrage des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung rund 17.000 Beschäftigte beigetragen. Die zwischen Juli 2011 und August 2012 erhobenen Umfragedaten zeigen: Die Chancen, ein Weihnachtsgeld zu erhalten, sind ungleich verteilt.

Weihnachtsgeld 2012

Hier die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Im Westen bekommen 59 Prozent Weihnachtsgeld, im Osten lediglich 39 Prozent der Beschäftigten.

Männer und Frauen: 53 Prozent der Frauen erhalten Weihnachtsgeld, bei den Männern sind es mehr: 56 Prozent.

Unbefristet und befristet Beschäftigte: 57 Prozent der unbefristet Beschäftigten, aber nur 46 Prozent der befristet Beschäftigten bekommen ein Weihnachtsgeld.

Leiharbeit: Ein Weihnachtsgeld erhalten lediglich 49 Prozent der in Leiharbeit Beschäftigten.

Tarifbindung: Ist der Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden, profitieren die Beschäftigten: 70 Prozent von ihnen erhalten ein Weihnachtsgeld, Bei den Beschäftigten ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 42 Prozent.

Gewerkschaftsmitglieder: Wer einer Gewerkschaft angehört, hat höhere Chancen auf ein Weihnachtsgeld: 66 Prozent der Mitglieder erhalten es, bei den Außenstehenden sind es nur 53 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor, so das WSI-Tarifarchiv. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz des Monatseinkommens berechnet. Diese Prozentsätze haben sich 2011 im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Wo es in diesem Jahr höhere Tarifabschlüsse gab, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,6 Prozent für die Kraftfahrer im privaten Verkehrsgewerbe Nordrhein-Westfalens und 2,0 Prozent in der Druckindustrie über 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst der Gemeinden bis zu 4,3 Prozent in der Metall- und 4,5 Prozent in der chemischen Industrie.

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre Kolleg/innen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten zum Beispiel in den Bereichen Chemie (65 Prozent), Öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 bis 67,5 Prozent) und Metallindustrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

Pressedienst des WSI-Tarifarchivs vom 30. Oktober 2012 (PDF, 114 KB)

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